Kosten Systemische Psychotherapie
Die Kosten für eine (Systemische) Psychotherapie bzw. ein Großteil davon werden in der Regel von privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Ich erhebe den 3,0 fachen Satz nach Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Hierbei empfehle ich Ihnen frühzeitig Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und sich über die Leistungen bei Durchführung einer Systemischen Psychotherapie zu informieren. Auch die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Systemischen Psychotherapie sollten Sie rechtzeitig anfordern.
Die Krankenkasse zahlt für eine Psychotherapie, wenn sie nötig ist. Dafür muss ein:e Therapeut:in in bis zu 3 Sprechstunden einschätzen, ob die Therapie gebraucht wird. Das Ergebnis wird auf einem Formular (PTV11) festgehalten. Man kann diese Sprechstunden in jeder Praxis, die man besucht, neu machen. Das weitere Vorgehen erkläre ich Ihnen gerne persönlich in der Sprechstunde.
Für aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen in der Regel von der Bundeswehr übernommen. Hierzu benötigen Sie eine Überweisung von einem Truppenarzt oder einem anderen autorisierten militärischen Gesundheitsdienstleister. Ablauf:
- Überweisung und Genehmigung:
- Zunächst sollten Sie einen Termin bei Ihrem Truppenarzt vereinbaren.
- Nach einer Untersuchung stellt der Truppenarzt eine Überweisung für die psychotherapeutische Behandlung aus.
- Diese Überweisung muss von der zuständigen Stelle innerhalb der Bundeswehr genehmigt werden.
- Therapiebeginn:
- Mit der genehmigten Überweisung können Sie einen Termin bei mir vereinbaren.
- Die Kosten für die Therapie werden direkt mit der Bundeswehr abgerechnet, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wenn Sie die Kosten für eine Therapie selbst übernehmen möchten, gelten folgende Preise für eine Einzelsitzung:
Die Gebührenhöhe liegt bei 130,15 € pro Sitzung (50min). Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP 3,0 facher Satz).